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Aktueller Fahrplan

 

Fahrkartenverkauf:

Am Fahrsonntag sind die Schalter in Haltingen und Kandern jeweils 30 Minuten vor Abfahrt geöffnet. Bei Unterwegshalten erhalten Sie die Fahrkarten beim Zugpersonal.

Fahrplan

Spendenaufruf für Lok7

 

1961 zog sie ihren letzten Zug durchs Kandertal, nun soll Lok 7 wieder fahren.

Nach fast 50 Jahren Abstellzeit beim Gymnasium in Staufen kam die Original Kandertalbahn Dampflokomotive Nr.7 vor 10 Jahren in praktisch schrottreifen Zustand wieder nach Kandern zurück. Seit 2016 sind wir in unseren eigenen Werkstätten daran, sie wieder betriebsfähig herzurichten - ein fast unmögliches Unterfangen. Das Projekt zur Wiederherstellung dieses bedeutenden Kulturgutes macht gute Fortschritte. Durch die Pandemie-Kriese mit den verringerten Einnahmen des Vereins gerät es jedoch finanziell in Schwierigkeiten. Helfen Sie mit Ihrer Spende, die Lok 7, 1907 für die Kandertalbahn gebaut, wieder auf die Schienen zu bringen. Jede Spende bringt uns dem Ziel näher. Zur Wiederinbetriebnahme eingeladen sind alle Spender ab € 200,-. Für die Spendenbescheinigung (und Einladung) Name und Anschrift bei der Überweisung nicht vergessen.

KTB e.V: Kandern

IBAN: DE59 6835 0048 0020 2504 86

Gerne können Sie auch über PayPal spenden:

 

Hier geht´s zu dem Projekt Lok 7

 

Hier geht´s zur Lok 7

Rechtliche Infos

Aufgrund der nachfolgend aufgeführten Entscheidungen der BNetzA zu den Befreiungstatbeständen wurde die Veröffentlichung der Benutzungsbedingungen SNB, NBS und Preislisten obsolet.

Mit Beschluss der BNetzA Az: BK10-20-0062_B vom 15.10.2020 wird der Zweckverband Kandertalbahn im Hinblick auf die von ihm betriebenen Abstellgleise von der Anwendung der Vorschriften des Eisenbahnregulierungsgesetzes mit Ausnahme des § 17 Abs. 2 Nr. 1 ERegG

und

im Hinblick auf die von ihm betriebenen Schienenwege von der Anwendung der Vorschriften des Eisenbahnregulierungsgesetzes mit Ausnahme des § 17 Abs. 2 Nr. 1 ERegG befreit.

Der Zweckverband Kandertalbahn wurde mit Beschluss der BNetzA  Az: BK10-20-0389_B vom 29.03.2021 im Hinblick auf die von ihm betriebenen Serviceeinrichtungen (sieben Personenbahnhöfe, zwei Abstellgleise, eine Wartungseinrichtung und eine Einrichtung für die Brennstoffaufnahme) von der Anwendung aller Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 der Kommission vom 22.11.2017 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen DVO (EU) 2017/2177) ausgenommen.

Bei Fragen zum Netzzugang wenden Sie sich bitte an:

Zweckverband Kandertalbahn

Waldeckstraße 39

79400 Kandern

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