Rechtliche Infos
Mit Beschluss der BNetzA Az: BK10-20-0062_B vom 15.10.2020 wird der Zweckverband Kandertalbahn im Hinblick auf die von ihm betriebenen Abstellgleise von der Anwendung der Vorschriften des Eisenbahnregulierungsgesetzes mit Ausnahme des § 17 Abs. 2 Nr. 1 ERegG
und
im Hinblick auf die von ihm betriebenen Schienenwege von der Anwendung der Vorschriften des Eisenbahnregulierungsgesetzes mit Ausnahme des § 17 Abs. 2 Nr. 1 ERegG befreit.
Der Zweckverband Kandertalbahn wurde mit Beschluss der BNetzA Az: BK10-20-0389_B vom 29.03.2021 im Hinblick auf die von ihm betriebenen Serviceeinrichtungen (sieben Personenbahnhöfe, zwei Abstellgleise, eine Wartungseinrichtung und eine Einrichtung für die Brennstoffaufnahme) von der Anwendung aller Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 der Kommission vom 22.11.2017 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen DVO (EU) 2017/2177) ausgenommen.
Bei Fragen zum Netzzugang wenden Sie sich bitte an:
Zweckverband Kandertalbahn
Waldeckstraße 39
79400 Kandern
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